Beim Mietwagen sollte man auf ausreichenden Versicherungsschutz achten
Nahezu jeder leiht sich einmal einen Mietwagen. In der Regel gibt man den Mietwagen auch unversehrt zurück. Aber wer leistet im Schadensfall und welche Versicherungen werden benötigt, wenn ein Mietwagen beschädigt wird?
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Zahlungen
Wer richtig versichert ist, verhindert, dass unnötige Kosten entstehen. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Versicherung den verursachten Schaden gemäß § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt. In einem Haftpflichtschadensfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Unfallverursachers und übernimmt dessen Pflichten zur Zahlung des Schadens. Bei einem solchen Haftpflichtschaden können, gerade wenn Personen beteiligt sind, hohe Summen aufkommen.
Haftpflicht, Deckungssumme und Selbstbeteiligung beachten
Wer einen Mietwagen leiht, (z.B. bei Mietwagenmarkt.de) sollte sich im Vorfeld genau erkundigen, welche Versicherung bereits dem Leihvertrag zugrunde liegt und wie hoch die Schadensgrenze gedeckelt ist. Oft wird von der so genannten Eigenbeteiligung gesprochen. Das ist der Betrag, der in einem Schadensfall von dem Versicherungsnehmer selbst zu zahlen ist. Hier lohnt es sich durchaus, ein wenig mehr in die zeitweise Versicherung zu investieren und die Selbstbeteiligung dadurch zu minimieren. Die abgeschlossenen Mietverträge beinhalten auch eine Deckungshöchstgrenze. Bedenkt man, wie schnell ein Schaden an Personen in die Millionenhöhe gehen kann, ist hier eine genaue Durchsicht vor Abschluss des Mietvertrages über das Fahrzeug ratsam.
Die Mallorca-Police schützt auch im Ausland
Vorsicht gilt bei Mietfahrzeugen im Ausland. Die ausländischen Versicherungen haben in der Regel geringere Deckungssummen als in Deutschland, sodass man ohne ausreichende deutsche Haftpflichtversicherung eine hohe Selbstbeteiligung haben kann. Man kann dieser Misere vorbeugen, in dem man in die eigene Haftpflichtversicherung die "Mallorca-Police" einbaut. Das kostet zwar ein wenig mehr, dafür kann man aber sicher sein, dass alle Schäden übernommen werden.
Die Schäden, die man an geliehenen Fahrzeugen verursacht, werden von der Versicherung getragen, ohne den Versicherten in Regress zu nehmen. Es ist also sinnvoll, die eigene Haftpflichtversicherung um diesen Schutz aufzustocken.
Natürlich ist bei den Haftpflichtversicherungen der Autovermieter grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Hierunter fallen zum Beispiel Alkohol am Steuer oder erhöhte Geschwindigkeit. Deshalb gilt: Bevor man einen Mietwagenvertrag unterzeichnet, sollte man sich die Bedingungen genau durchlesen und im Zweifelsfall einfach nachfragen. Das beruhigt und schützt im Schadensfall vor Komplikationen und einem eventuellen Rechtsstreit.